Unterschied Pedelec, eBike und S-Pedelec

Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024 2 Minuten

Bei der Anschaffung eines elektrifizierten Zweirades war ich mir total unsicher welches der vielen Angebote für mich in Frage kommt, und ob sie eine Zulassung für die deutschen Straßen haben. Die folgende Auflistung gibt ein wenig Sicherheit, in welche Kategorie das angebotene Fahrgerät fallen könnte:

Pedelec - Pedal Electric Cycle

  • gilt als Fahrrad (seit 10.03.2017, StVZO)
  • Der Fahrer tritt selbst in die Pedale, der Motor unterstützt das Treten ggfs.
  • Tretkraftunterstützung bis max. 25 km/h
  • Leistung: max. 250 Watt
  • CE-Kennzeichnung ist Pflicht
  • keine Führerscheinpflicht
  • keine Versicherungspflicht
  • keine Helmpflicht
  • kein Mindestalter
  • Kinder-Anhänger ist erlaubt
  • Kindersitz ist erlaubt
  • Radwege dürfen und sollen genutzt werden

S-Pedelec / Speed-Pedelec

  • ist dem Kleinkraftrad gleichgestellt.
  • Leistung: größer 250 Watt, bis max. 4000 Watt (mit Einschränkungen)
  • Geschwindigkeit mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h
  • Geschwindigkeit ohne Tretunterstützung bis max. 20 km/h zulässig
  • Führerschein Klasse AM erforderlich (im Autoführerschein enthalten)
  • Versicherungs- & Kennzeichenpflicht
  • Vorgaben zur Betriebsaustattung am Fahrzeug
    • Licht / Dauerlicht ist Pflicht, Hupe, Spiegel, Ständer, …
  • Kinder-Anhänger ist nicht erlaubt
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Helmpflicht… „geeigneter Schutzhelm“
  • Kindersitze bedingt zulässig. Änderung in der Typgenehmigung Voraussetzung
  • Radwege: nicht erlaubt
  • Einbahnstraßen in Gegenrichtung: nicht erlaubt. Auch nicht, wenn ausdrücklich für E-Bikes und Mofas zugelassen sind

E-Bike

  • ist dem Kleinkraftrad gleichgestellt
  • Motor arbeitet ohne Tretunterstützung
  • Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
  • Kinderanhänger nicht erlaubt
  • E-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt
    • gilt als Leichtmofa = Kleinkraftrad
    • Mindestalter 15 Jahre
    • keine Führerscheinpflicht
    • Mofa Prüfbescheinigung erforderlich
    • keine Helmpflicht
    • Einbahnstraßen in Gegenrichtung erlaubt
    • Radwege innerorts: Zulässig, wenn für E-Bike ausdrücklich freigegeben.
    • Radwege außerorts: generell zulässig
    • Kindersitze erlaubt
  • E-Bike bis 25 km/h
    • gilt als Mofa = Kleinkraftrad
    • Mindestalter 15 Jahre
    • keine Führerscheinpflicht
    • Mofa Prüfbescheinigung erforderlich
    • Helmpflicht
    • Einbahnstraßen in Gegenrichtung nicht erlaubt
    • Radwege nicht erlaubt. Nur erlaubt, wenn ausdrücklich für Mofas freigegeben.
  • E-Bike bis 45 km/h
    • gilt als Kleinkraftrad, aber nicht mehr als Mofa
    • Mindestalter 16 Jahre
    • Führerschein Klasse AM erf. - im Auto-Führerschein mit enthalten
    • Helmpflicht
    • Einbahnstraßen in Gegenrichtung nicht erlaubt
    • Radwege nicht erlaubt

Zweiräder über 45 km/h

Bei E-Bikes mit höherer Geschwindigkeit als 45km/h bewegen wir uns im Bereich der Leichtkrafträder (Klasse A1) und Motorräder (Klasse A)…