Kennzeichnungspflicht

Zuletzt geändert: 1. Mai 2020
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Multicopter mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von mehr als 250 Gramm unterliegen einer Kennzeichnungspflicht (§19 LuftVZO).

Dabei handelt es sich um eine dauerhafte, feuerfeste, gut sichtbare Beschriftung des Multicopters mit Name, Anschrift des Betriebers bzw. Eigentümers.

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