Kennzeichnungspflicht

Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024 1 Minute

Multicopter mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von mehr als 250 Gramm unterliegen einer Kennzeichnungspflicht (§19 LuftVZO).

Dabei handelt es sich um eine dauerhafte, feuerfeste, gut sichtbare Beschriftung des Multicopters mit Name, Anschrift des Betriebers bzw. Eigentümers.