Kenntnisnachweis

Zuletzt geändert: 1. Mai 2020
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Mit dem „Drohnenführerschein“ (§21a Abs. 4 Satz 3 LuftVO) weisst du ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten nach. Prüfungen findest du online oder vor Ort bei Anbietern…

Für den Betrieb von Multicoptern mit mehr als 2kg ist er gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig vom Gewicht der Drohne verlangen ihn die meisten Bundesländer auch wenn du eine Ausnahmegenehmigung beantragen willst.

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