Aufstiegsgenehmigung

Zuletzt geändert: 1. Mai 2020
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Eine Aufstiegserlaubis des jeweils zuständigen Luftfahrtbundesamtes benötigt man in Deutschland ab 5 kg Abfluggewicht, oder wenn man gewerblich fliegt – und zwar für jeden einzelnen Flug. Dann ist auch eine Abnahme des Fluggerätes notwendig. Für Nordrhein Westfalen kann man zu dem Thema hier so einiges nachlesen: UAV-Aufstiegsgenehmigung NRW.

Wir dokumentieren jeden Flug, ob genehmigungspflichtig oder nicht. Dazu haben wir uns entsprechende Vorlagen und Checklisten zusammen gestellt, die es hier zum Download gibt.

Weitere Infos: Gemeinsame Grundsätze zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß $16, Abs. 1, Nr.7 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) nach NfL I 161/12 vom 28.06.2012.

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